Heimliches Gericht Senftenbergeramt
PositionLand/Region Niederösterreich, Bezirk Krems, Gemeinde Senftenberg
15.51161°O/48.46443°N (MGI)
689239/369848 Bundesmeldenetz (BMN/MGI)
BeschreibungHeimliches Gericht heißt eine markante Felskuppe über dem Kremstal. Der Überlieferung nach sollen dort einst Femegerichte abgehalten worden sein.

Femegerichte (von niederdeutsch veime = Strafe) sind in Westfalen entstanden und haben sich dann über den ganzen deutschen Sprachraum ausgebreitet. Sie waren eine Übergangslösung zwischen dem ungeschriebenen, germanischen Volks- und Stammesrecht und dem neuen geschriebenen, römischen Recht. Femegerichte wurden von einem "Stuhlherrn" (meist ein Adeliger) geleitet, das Urteil von Freischöffen bestimmt. Schöffe konnte ein jeder unbescholtene Freie werden. Die Geheimnistuerei der Schöffen trug dazu bei, daß aus dem ursprünglich "stillen Gericht" ein "heimliches Gericht" wurde. Der Mythos der Femegerichte wurde durch die Tatsache genährt, daß Todesurteile sofort nach der Urteilssprechung vollstreckt wurden. Bei diesem Standort diente angeblich die steile Felswand zum Hinunterstürzen der Delinquenten.

Südlich der Straße zwischen Senftenberg und Unter-Meisling zweigen einige (markierte) Wege zum Heimlichen Gericht ab.


Literatur: [Lukan82, S. 54]
Bilder/Plan
15.07.01

© Stefan Lefnaer 14.03.2015